AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines, Schriftform
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma SchokoLogo e. K. (im Folgenden: SchokoLogo), Flurstr. 21, 40235 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRA 16972, und deren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter https://www.schokologo.com/agb in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SchokoLogo nicht an, es sei denn, SchokoLogo hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Vertragsschluß
(1) Die Darstellung der Waren unter www.schokologo.com beinhaltet kein bindendes Angebot von SchokoLogo. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, SchokoLogo ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
(2) Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware dar. Die Bestellung erfolgt entweder online oder über das unter https://www.schokologo.com/media/pdf/84/9d/9a/Schokologo-Bestell-Formular.pdf kostenlos ausdruckbare Bestellformular.
(3) SchokoLogo wird den Zugang der Bestellung des Kunden telefonisch oder in Textform (z. B. Telefax oder Email) bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem die Firma SchokoLogo dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. Telefax oder Email) übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten jeweils die Preise aus der aktuellen Preisliste. SchokoLogo behält sich vor, die angegebenen Preise vor Vertragsschluß zu ändern. In einem solchen Fall stellt die Auftragsbestätigung von SchokoLogo ein abänderndes Angebot zum Vertragsschluß dar, so daß der Vertragsschluß erst mit gesonderter Annahme des Kunden zustande kommt.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten sowie zzgl. Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden auf der Auftragsbestätigung deutlich mitgeteilt.
(3) In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit der Firma SchokoLogo zu vereinbaren. SchokoLogo behält sich vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kaufpreis ist, soweit Abs. 6 keine anderslautenden Regelungen trifft, ohne Abzug bei Lieferung fällig. Im Falle der Nichtleistung des Kaufpreises kommt der Kunde automatisch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Verzug. Hierauf wird der Kunde in der Rechnung gesondert hingewiesen.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl des Kunden per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte.
(6) Bei der Beauftragung ist der Kunde zur Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises verpflichtet.
(7) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, stehen SchokoLogo die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.
§4 Lieferung, Eigentumsvorbehalt , Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach der Wahl von SchokoLogo. Eine Zurücknahme unberechneter Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht.
(2) Die Versandart bestimmt SchokoLogo, falls nichts anderes vereinbart worden ist.
(3) Die von SchokoLogo genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Ausbedingung einer Lieferfrist oder Bestimmung der Leistungszeit durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung durch SchokoLogo.
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag Eigentum von SchokoLogo.
(5) SchokoLogo ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung auf Veranlassung von SchokoLogo entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nach Maßgabe des § 3 nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über. Wird vereinbart, dass die Lieferung der Ware durch ein von dem Kunden zu bestimmendes Unternehmen erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport der Ware beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.
§5 Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Informationspflicht
(1) Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so kann SchokoLogo – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – entweder vom Vertrag zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaiger Zahlungsvereinbarungen Barvorauszahlungen bzw. Barzahlungen verlangen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer, ist der Kunde verpflichtet, SchokoLogo diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann SchokoLogo, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Emailkonto ab dem Zeitpunkt der Angabe der Emailadresse erreichbar ist und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des Emailkontos ein Empfang von Emailnachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit von Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete Email dreimal hintereinander zurückkommt oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.
§6 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige öffentliche Äußerungen von SchokoLogo oder Dritten sind für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware unbeachtlich.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass die von SchokoLogo gelieferten Waren verderblich sind. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei SchokoLogo anzufragen oder dem Katalog von SchokoLogo zu entnehmen. Die von SchokoLogo genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. Die ideale Lagertemperatur für die Produkte von SchokoLogo beträgt ca. 16 bis 18 º C.
(3) SchokoLogo gewährleistet, dass das Produkt die vereinbarte Beschaffenheit hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bleiben außer Betracht, dies gilt insbesondere für die Maße in den von SchokoLogo verwandten Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichtsangaben.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Ware SchokoLogo anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die für Handelskäufe geltende Vorschrift des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
(5) Die Rechte des Kunden bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Für etwaige Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gilt § 7.
§7 Haftung
(1) Eine Haftung von SchokoLogo, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(2) Haftet SchokoLogo gemäß Abs. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt; der Schadensumfang übersteigt in keinem Falle 50 % des Kaufpreises.
(3) In den Fällen des Abs. 2 haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere betreffend Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an den Anbieter. Der Widerruf ist zu richten an:
SchokoLogo e. K. Flurstr. 21 40235 Düsseldorf Email: info@schokologo.com
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
(3) Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde SchokoLogo gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paket-versandfähige Sachen sind vom Kunden auf Gefahr von SchokoLogo zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muß der Kunde innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
§10 Spezial- und Sonderanfertigungen
SchokoLogo behält sich das Recht vor; jegliche Spezial- und Sonderanfertigungen für Werbezwecken einzusetzen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Kunde bei Vertragsschluß seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand für beide Teile Düsseldorf.
(3) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.