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Kein „Reinheitsgebot“ für Schokolade in Europa

In einem Streit über die Kennzeichnung von Schokolade hat der Europäische Gerichtshof kürzlich ein Machtwort gesprochen. Die in Italien übliche Qualitätsangabe "reine Schokolade" ist nach dem Urteil der Luxemburger Richter nicht zulässig.

In einem Streit über die Kennzeichnung von Schokolade hat der Europäische Gerichtshof kürzlich ein Machtwort gesprochen. Die in Italien übliche Qualitätsangabe „reine Schokolade“ ist nach dem Urteil der Luxemburger Richter nicht zulässig. Nach EU-Recht, das auch in der Schweiz angewendet wird, dürfen die Hersteller bis zu fünf Prozent Ersatzfette in ihren Produkten verwenden.

Dies müssen sie allerdings auf dem Etikett angeben. Umgekehrt dürfen sie auf der Verpackung darauf hinweisen, wenn eine Schokolade nur Kakaobutter enthält. Ob ein Produkt zu 100 Prozent aus Kakaobutter oder anteilig aus Ersatzfetten hergestellt wurde, muss nachdem jüngsten Urteil lediglich in der Liste der Zutaten aufgeführt werden.

Während die Schokoladenindustrie in Italien und Belgien, von der auch Schokologo den Rohstoff für individuelle Werbeartikel aus Schokolade bezieht, traditionell fast ausschließlich auf Kakaobutter zurückgreift, wird etwa in Großbritannien häufig ein großer Anteil anderer pflanzlicher Fette verwendet. Im Jahr 1999 hatte sich die EU dennoch auf die einheitliche Bezeichnung „Schokolade“ für alle Produkte geeinigt. Die 2003 in Italien eingeführte Bezeichnung „reine Schokolade“ ist nach Ansicht des EuGH ein Verstoß gegen diese EU-Richtlinie.

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