Werbegeschenke sind ein erfolgversprechendes Mittel, um bestehende Geschäftsbeziehungen auszubauen. Bisher hat der Fiskus dabei immer mitkassiert. Doch jetzt wird auf höchster Ebene geklärt, ob das überhaupt zulässig ist.
Bisher galten Präsente an Kunden, die einen Warenwert von 10 Euro übersteigen, als einkommensteuerpflichtig. Die Praxis sah dabei vor, dass die Abgabe an den Fiskus entweder pauschal vom Überbringer des Geschenks oder vom Beschenkten selbst übernommen werden musste. Diese Regelung steht nun auf dem Prüfstand: Zurzeit klärt der Bundesfinanzhof, ob Werbeartikel zwischen 10 und 35 Euro wirklich zu versteuern sind.
Trotz juristischer Unklarheiten können Unternehmen den eigenen Geschäftspartnern bedenkenlos kleine Aufmerksamkeiten zukommen lassen: Viele der Werbeartikel aus Schokolade, die zum Beispiel Schokologo aus Düsseldorf fertigt, liegen auch heute schon unter der Freigrenze und erfreuen die Kunden trotzdem. Etwa die maßgeschneiderten Schokoladengeschenke für Firmen, Promotionen und besondere Anlässe.
Dabei wird das eigene Logo, eine Werbebotschaft oder ein Produkt aus dem Sortiment des Unternehmens mit höchster Präzision und Detailgenauigkeit in feinste belgische Schokolade geprägt. Die kreativen Give-Aways sind nicht nur schmackhaft, sondern können ganz nach den eigenen Wünschen als individuelle Unikate hergestellt werden. Auf diese Weise erfreut man nicht nur das Herz des Steuerzahlers, sondern auch gleich den Gaumen des Beschenkten